Einige Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften und private Krankenversicherungen erstatten teilweise oder komplett die Behandlungskosten.
Erkundigen Sie sich bitte bei ihrer Krankenkasse.
Es handelt sich um eine Heilpraktikerleistung die mit der Ziffer 19.2 der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet werden kann.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel die Kosten nicht.Generell kann der finanzielle Aufwand allerdings steuerlich geltend gemacht
werden.
Da die Mehrzahl der Patienten die Kosten für eine Behandlung selber tragen muss, biete ich auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung (ohne Verzinsung)
an.
Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.